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Das Solarpaket 1 ist beschlossen: So profitieren Unternehmen
10. Juni 2024 - Lesezeit: 12 Minuten
Die Bundesregierung hat am 26. April 2024 das neue Solarpaket 1 verabschiedet, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen, insbesondere durch die Installation von Photovoltaikanlagen. Die darin enthaltenen Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele Deutschlands. Mit vereinfachten Genehmigungsverfahren, attraktiven finanziellen Anreizen und innovativen Fördermodellen schafft das Solarpaket 1 vielversprechende Bedingungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen.
Damit Sie wissen, welche Aspekte aus dem Solarpaket 1 für Ihr Unternehmen ab sofort wichtig sind, gehen wir in diesem Artikel auf die wichtigsten Neuerungen ein.
Inhalt
Was ist das Solarpaket 1 und weshalb ist es so relevant für Unternehmen?
Das Solarpaket 1 wurde am 26. April 2024 von der Bundesregierung verabschiedet und umfasst ein Maßnahmenpaket, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen für Unternehmen und Privathaushalte vereinfacht.
Mit dem Solarpaket 1 wurden Änderungen und Ergänzungen im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) vorgenommen, um den Ausbau der Solarenergie weiter zu unterstützen und bürokratische Hürden abzubauen. Das EEG bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Es setzt Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz.
Im Rahmen seiner Photovoltaik-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konkrete Ziele für die Förderung von Solarenergie in Deutschland formuliert. Mit dem Beschluss des Solarpaket 1 werden wesentliche Elemente dieser Strategie umgesetzt, darunter:
- Beschleunigter Ausbau von PV-Anlagen auf Gebäuden
- Stärkung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen
- Förderung von Netzanschlüssen und Speichern für erneuerbare Energien
Sie haben Fragen zum Solarpaket 1?
Die wichtigsten Neuerungen des
Solarpaket 1 für Unternehmen im Überblick
Anreize für Anlagen in Gewerbe und Industrie
- Aspekte der Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW sowie Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 und 200 kW werden betreiberfreundlicher.
- Die Pflicht zur Bereitstellung von Anlagenzertifikaten betrifft künftig erst Anlagen ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von über 500 kW. Für Solaranlagen mit geringeren Leistungswerten reichen Einheitenzertifikate aus.
Vereinfachung für Stromteilhabe und -management in Gewerbegebäuden
- Die EEG-Vergütung für Stromüberschussmengen, die ins Netz eingespeist werden, bleibt bestehen.
- Mieterstrom wird unter gewissen Voraussetzungen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert.
Förderung von Freiflächenanlagen
- Projekte mit einer Größe von bis zu 50 Megawatt sind nun in Ausschreibungen zugelassen. Zuvor lag der Maximalwert bei 20 Megawatt.
- Sogenannte benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft sind nun für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet.
Weitere Neuerungen
- Anlagen, die das Ende ihrer Förderung erreicht haben, können zum Marktwert um 5 Jahre verlängert und weiterbetrieben werden.
- Vereinheitlichende Regelungen für Netzbetreiber in ganz Deutschland sollen für wesentliche Erleichterungen bei der Projektierung sorgen.
Fragen? Kein Problem!
Das Solarpaket 1 im Detail: Chancen und Vorteile für Unternehmen
Anreize für Solaranlagen in Gewerbe und Industrie:
- Erleichterte Vorgaben zur Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW und für Anlagen zwischen 100 und 200 kW:
Betreiber von Anlagen bis 25 kW profitieren von vereinfachten Vorgaben zur technischen Ausstattung. Die Regierung hebt außerdem den bisherigen Grenzwert der Direktvermarktungspflicht von 100 kW installierter Leistung auf. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 und 200 kW können ihre Überschussmengen ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. - Erhöhte Förderung für Dach-Solaranlagen:
Eine wesentliche Änderung betrifft die Förderung von Dach-Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW. Die Fördersätze sollen um 1,5 Cent pro kWh erhöht werden. Diese Anpassung soll Investitionen in mittelgroße Dachanlagen attraktiver machen und somit den Ausbau der Solarenergie auf Gewerbe- und Industriegebäuden fördern. Der Beschluss ist noch nicht wirksam. Er wird erst durch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission gültig. (Stand: 28. Mai 2024)
- Lockerung der Zertifizierungspflichten:
Ein weiteres wichtiges Element des Solarpakets 1 ist die Änderung der Zertifikatsnachweispflicht.
Die Pflicht zur Bereitstellung von umfassenden Anlagenzertifikaten gilt künftig erst für Anlagen ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von über 500 kW. Für kleinere Anlagen sind nur Einheitenzertifikate erforderlich, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert. Diese Änderung soll insbesondere kleineren und mittelgroßen Betreibern den Zugang zur Solarenergie erleichtern und die Planung sowie Installation vereinfachen.
- Zusammenfassung von Solaranlagen:
Das Solarpaket 1 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenfassung mehrerer Solaranlagen zu einer einzigen Anlage. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verwaltung und den Betrieb von PV-Anlagen effizienter zu gestalten. Betreiber können so Skaleneffekte nutzen und die Wirtschaftlichkeit ihrer Solarprojekte verbessern. Diese Maßnahme ist besonders vorteilhaft für größere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten betreiben.
Fragen?
Vereinfachung für Stromteilhabe und -management in Gewerbegebäuden
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
Die Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom innerhalb eines Gebäudes unbürokratisch an verschiedene Endverbraucher weiterzugeben. Folglich können sowohl Wohn- als auch Gewerbemieter und Eigentümer innerhalb desselben Gebäudes von der auf dem Dach erzeugten Solarenergie profitieren, ohne dass der Strom durch das allgemeine Netz fließen muss. Überschüssige Strommengen, die ins Netz eingespeist werden, werden weiterhin auf Basis des EEG vergütet. - Förderung von Mieterstrom auf gewerblichen Gebäuden:
Das Solarpaket 1 erweitert die Fördermöglichkeiten für Mieterstromprojekte. Diese werden nun auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert. Die Regelung, dass eine Gebäudefläche zu mindestens 40 % für Wohnen genutzt werden muss, entfällt. Somit wird Mieterstrom für Gebäude unabhängig ihres Nutzungszwecks möglich. - Vereinfachte Abrechnung des Stromverbrauchs von Wechselrichtern:
Ein weiterer Vorteil des Solarpakets 1 ist die Vereinfachung der Abrechnung des Stromverbrauchs von Wechselrichtern. Diese Änderung reduziert die bürokratische Komplexität und macht es einfacher für Betreiber, den Verbrauch ihrer Anlagen zu überwachen und abzurechnen. Insgesamt führt diese Regelung zu einer effizienteren Verwaltung der PV-Anlagen und zur Senkung laufender Betriebskosten. - Unbürokratisches Repowern von Dachanlagen:
Das Repowern von Dachanlagen, also das Ersetzen oder Aufrüsten bestehender PV-Module, wird durch das Solarpaket 1 vereinfacht. Diese neue Maßnahme ermöglicht es Betreibern, ihre bestehenden Solaranlagen mit geringem Aufwand auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, die Effizienz zu steigern und die Stromproduktion zu maximieren. Für Freiflächenanlagen besteht diese Regelung bereits seit 2022.
Förderung von Freiflächenanlagen
- Maximale Ausbaugrenze auf landwirtschaftlichen Flächen:
Bis 2030 ist der maximale Ausbau von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen auf 80 GW beschränkt. Diese Begrenzung stellt sicher, dass landwirtschaftliche Nutzflächen weiterhin für die Nahrungsmittelproduktion verfügbar bleiben, während gleichzeitig ein signifikanter Beitrag zur Solarenergieerzeugung geleistet wird. - Erhöhung der Projektgröße in Ausschreibungen:
Projekte mit einer Größe von bis zu 50 MW sind nun in Ausschreibungen zugelassen. Das stellt eine Erhöhung gegenüber dem vorherigen Maximalwert von 20 MW dar. Die Änderung ermöglicht die Realisierung größerer Solarparks, was Effizienz und Skaleneffekte bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen verbessert. - Förderung benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete:
Sogenannte benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft sind nun für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Diese Gebiete, die bisher weniger intensiv für den Anbau von Nutzpflanzen in Anspruch genommen wurden, bieten großes Potenzial für die Erzeugung von Solarenergie. Mit der Öffnung dieser Flächen wird dazu beigetragen, die das Potenzial ungenutzter oder minderwertiger landwirtschaftlicher Flächen zu maximieren. - Mindestkriterien für die Umsetzung von Freiflächenanlagen:
Die tatsächliche Umsetzung von Freiflächenanlagen ist an die Erfüllung vordefinierter Mindestkriterien gebunden. Diese Kriterien sollen dafür sorgen, dass der Ausbau von Solarenergie mit dem Naturschutz vereinbar ist. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Durchlässigkeit der Flächen für Wildtiere und die Begrenzung des Bedeckungsgrades der Fläche. - Besondere Förderung für kombinierte Photovoltaik-Projekte: Landwirtschaftlich kombinierte Photovoltaik, wie Agri-PV oder Floating-PV, und auch Moor- oder Parkplatz-Solaranlagen erhalten durch das Solarpaket 1 einen besonderen Stellenwert. Diese speziellen Anlagen werden mit 9,5 Cent/kWh gefördert. Die Förderung dieser Technologien soll Innovationen vorantreiben und den Einsatz von PV-Anlagen in verschiedenen Anwendungsbereichen erweitern.
Weitere Neuerungen
- Förderung für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden im Außenbereich:
Mit dem Solarpaket 1 erhalten nun auch Solaranlagen auf bereits bestehenden Gebäuden im Außenbereich die Möglichkeit auf Förderung. Dies bedeutet, dass Gebäude, die bisher nicht für PV-Anlagen in Betracht gezogen wurden, nun in die Förderprogramme aufgenommen werden können. - Verlängerung der Förderung für ältere Anlagen:
Anlagen, die das Ende ihrer regulären Förderperiode erreicht haben, können nun für weitere fünf Jahre zum aktuellen Marktwert betrieben werden. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern, ihre bestehenden PV-Anlagen wirtschaftlich weiter zu nutzen, ohne sofortige Neuinvestitionen tätigen zu müssen. - Vereinheitlichende Regelungen für Netzbetreiber:
Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter zu erleichtern, wurden vereinheitlichende Regelungen für Netzbetreiber in ganz Deutschland eingeführt. Diese Regelungen sollen die Projektierung von PV-Anlagen deutlich vereinfachen und standardisieren, wodurch die bürokratischen Hürden für Betreiber reduziert werden. Einheitliche Vorgaben sorgen dafür, dass Prozesse transparenter und effizienter gestaltet werden können. - Vereinfachtes Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30 kW: Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW wurde ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren eingeführt. Bisher war dieses Verfahren lediglich auf Anlagen mit einer Maximalleistung von 10,8 kW anwendbar. Diese Neuerung reduziert den administrativen Aufwand und die Kosten für den Anschluss kleinerer PV-Anlagen an das Stromnetz erheblich. Betreiber solcher Anlagen profitieren von schnelleren und unkomplizierteren Anschlussverfahren, was die Attraktivität und Rentabilität kleinerer PV-Projekte steigert.
Fragen? Kein Problem!
Wie VODASUN Sie bei der Anwendung des Solarpaket 1 unterstützen kann
Um die Vorteile des Solarpaket 1 optimal zu nutzen, ist es empfehlenswert, wie folgt vorzugehen:
Den ersten Schritt haben Sie bereits erledigt!
Einfach online anfragen
Wir planen Ihre Photovoltaikanlage und klären die technische Umetzbarkeit mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber
Wir überprüfen und bestätigen die Planung Ihrer Photovoltaikanlage vor Ort.
Wir installieren Ihre Anlage und nehmen Sie in Betrieb.
Einfach online anfragen
Erstellung kostenloser Potenzial-Analyse und indikatives Energiekonzept
Klärung technische Umsetzbarkeit mit zuständigem Netzbetreiber
Vorort-Termin für Erstellung von finalem Angebot
Installation und Inbetriebnahme Ihrer Eigenverbrauchsanlage
Erfolgreiche Projekte und Kundenerfahrungen mit VODASUN®
Messe Berlin
Leistung: 8,5 MWp
CO₂ Einsparung/Jahr: 2.900 t
Messe Nürnberg
Leistung: 4,5 MWp
CO₂ Einsparung/Jahr: 2.160 t
Firma Wolfkarton
Leistung: 750 kWp
CO₂ Einsparung/Jahr: 360 t
Messe Berlin
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CO₂ Einsparung/Jahr: 2.900 t
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CO₂ Einsparung/Jahr: 2.160 t
Firma Wolfkarton
Leistung: 750 kWp
CO₂ Einsparung/Jahr: 360 t
Fazit
Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Solarenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle und das Solarpaket 1 trägt wesentlich dazu bei, die Zielerreichung möglich zu machen.
Nun liegt es an Ihnen, die neuen Regelungen und vielseitigen Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Als erfahrener PV-Projektierer unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Photovoltaikprojekte. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige und kosteneffiziente Energiezukunft für Ihr Unternehmen.
Die beste Zeit, Teil der Energiewende zu werden ist jetzt. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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Schritt 1/8
Auf welchem Gebäudetyp soll die Solaranlage installiert werden?
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