VODASUN® MAGAZIN
Neue E-Ladesäulenpflicht für Nichtwohngebäude ab 01. Januar 2025
05. November 2024 - Lesezeit: 8 Minuten
Die Mobilitätswende steht im Zeichen der Nachhaltigkeit, und Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Transformation des Verkehrssektors. Ein zentrales Element ist dabei der Ausbau der Ladeinfrastruktur, der durch gesetzliche Vorgaben zunehmend geregelt und gefördert wird.
In diesem Beitrag erläutern wir, welche Verpflichtungen Unternehmen bei der Bereitstellung von Ladestationen ab 2025 erfüllen müssen und wie erneuerbare Energien zu einem ganzheitlichen Energiekonzept beitragen. Aktuelle Fakten zur E-Mobilität in Deutschland und ein Blick auf die Synergiepotenziale zwischen Solaranlagen und Ladeinfrastruktur zeigen, wie Unternehmen sowohl gesetzlichen Anforderungen gerecht werden als auch langfristig ökologisch und wirtschaftlich profitieren.
Inhalt
Transformation des Verkehrssektors: Mit Elektrofahrzeugen zum CO2-Ziel
Die Devise ist klar: Weg von konventionellen Energieressourcen, hin zu emissionsarmen Praktiken. Das gilt auch für den Verkehrssektor. In Deutschland und der Welt wächst die Bedeutung von E-Mobilität seit wenigen Jahren rapide. Innerhalb der letzten Dekade hat sich die Anzahl zugelassener E-Autos in Deutschland um das 125-fache erhöht. Dass diese Transformation so weitergehen soll, unterstreicht die Zielsetzung der Bundesregierung. Bis 2030 sollen sich 15 Millionen zugelassene E-Autos auf Deutschlands Straßen bewegen und den CO₂-Ausstoß im Land maßgeblich reduzieren.
Fragen? Kein Problem!
E-Mobilität in Deutschland: Eine Ladesäule für zehn E-Autos
Rund 146.000 öffentliche Ladesäulen in Deutschland stehen für etwa 1,5 Millionen aktuell zugelassene E-Autos bereit. Rein rechnerisch bedeutet das, dass auf eine Ladesäule 10,3 E-Autos kommen. Für eine konventionelle Tankstelle stellt diese Quote kein Problem dar. Doch Laden kostet Zeit.
Ein Großteil der öffentlich installierten Ladesäulen erbringt eine Ladeleistung zwischen 3,7 und 22 Kilowatt. Für eine vollständige E-Tankfüllung müssen bei sogenannten Normalladepunkten mehrere Stunden Zeit aufgewendet werden. Ladesäulen, die über 22 Kilowatt Leistung liefern, werden als Schnellladepunkte bezeichnet. Sie sind weit weniger verbreitet als Normalladepunkte.
Die derzeitige Landkarte zum Ausbaustand der nationalen Ladeinfrastruktur lässt erkennen, dass öffentliche Ladepunkte für E-Autos regional nicht gleichmäßig verteilt sind. Zudem steht nicht jedem E-Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit für die Installation einer privaten Ladestation zur Verfügung. Diese Tatsache stellt einen wesentlichen Einflussfaktor dafür dar, dass der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland gehemmt verläuft.
Fragen?
Was bedeutet die Ladesäulen-Pflicht für Unternehmen ab 01. Januar 2025?
Um die Anzahl der für die Öffentlichkeit zugänglichen Ladepunkte effektiv zu erhöhen, traten im laufenden Jahr rechtliche Neuerungen in Kraft. Die Grundlagen gemäß des deutschen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetztes (GElG) wurden um Anforderungen aus der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) erweitert. Ziel der Richtlinie ist mitunter, „zielgerichtete Anforderungen einzuführen, die die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur in Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden fördern“.
Daraus ergeben sich die folgenden aktuell gültigen Regelungen:
- §10 GElG: Alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab 01. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt nachrüsten. Ausgeweitet durch die EPBD besteht für jene Gebäude bis 01. Januar 2027 eine weitere Pflicht. Es gibt zwei Optionen, von denen eine bis zum Stichtag umgesetzt werden muss:
– Errichtung von mindestens einem Ladepunkt je 10 Stellplätze.
– Errichtung der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Kabelschutzrohre, und weiteres) für mindestens 50 % der vorhandenen Stellplätze. - § 9 GElG: An bestehenden Gewerbeimmobilien, welchen größere Renovierungen bevorstehen und die gleichzeitig über mehr als zehn Stellplätze verfügen, muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Zudem muss für mindestens jeden fünften Stellplatz die Leitungsinfrastruktur bereitgestellt werden, sodass die spätere Installation von Ladepunkten zügig erfolgen kann.
- 7 GElG: Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen gilt eine Bereitstellungspflicht der Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Kabelschutzrohre, und weiteres) für mindestens jeden dritten Stellplatz. Gleichzeitig muss mindestens ein Ladepunkt installiert werden.
Ausnahmeregelungen bestehen unter den folgenden Bedingungen:
- Bestandsgebäude, welchen eine größere Renovierung bevorsteht: Sollten die Kosten für die Bereitstellung der Ladepunkte mehr als 7 % der Gesamtkosten für die Renovierungskosten verursachen, entfällt die Ladesäulenpflicht.
- Für Neubauten sowie Bestandsgebäude, die zu weit entfernt von Netzanschlussstellen liegen oder bei deren Inbetriebnahme die Stabilität des lokalen Stromnetzes gefährdet würde, entfällt die Pflicht.
Es geht hervor, dass sich Unternehmen in naher Zukunft um Vorrichtungen einer Ladeinfrastruktur bemühen müssen. Um dabei möglichst nachhaltig und CO2-arm anzusetzen, bietet die Kombination aus Solaranlagen und Ladesäulen eine optimale Lösung. Das Zusammenspiel beider Systeme ermöglicht es, den benötigten Ladestrom direkt vor Ort und umweltfreundlich zu erzeugen.
Fragen?
Ganzheitliche Energiekonzepte von VODASUN: Solaranlage und Ladesäule aus einer Hand
Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen stellt viele Unternehmen vor die Frage, wie sie ihre Flotten möglichst nachhaltig und kosteneffizient betreiben können. Um den ökologischen Vorteil der E-Mobilität voll auszuschöpfen, ist es entscheidend, den Ladestrom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Eine ganzheitliche Lösung bietet dabei die Kombination aus einer firmeneigenen Solaranlage und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Aus dieser Verknüpfung ergeben sich Synergieeffekte und entscheidende Vorteile:
Sparen Sie Kosten und gewinnen Sie Energieunabhängigkeit.
Mit einer Solaranlage und Ladestation für Elektrofahrzeuge senken Sie Ihre betrieblichen Stromkosten deutlich. Gleichzeitig gewinnen sie Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen.
Nutzen Sie individuelle Lösungen für Ihren Firmenparkplatz.
Ladestationen lassen sich in ihrer Anzahl und Leistung flexibel an Ihre Unternehmensbedürfnisse anpassen und können bei Bedarf zügig nachgerüstet werden.
Steigern Sie Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit.
Ladestationen auf Firmenparkplätzen bieten einen zusätzlichen Nutzen für Mitarbeiter und Kunden. Das erhöht die Attraktivität Ihres Standorts und kann langfristig zusätzliche Einnahmen generieren.
Setzen Sie ein Zeichen dafür, dass Ihr Unternehmen nachhaltig und innovativ agiert.
Eine nachhaltige Ladesäuleninfrastruktur verbessert das Umweltprofil Ihres Unternehmens und stärkt das Image bei Kunden und Partnern.
Fazit: Mit erneuerbarer Energie im Tank zu einer nachhaltigen Verkehrswende
Die Kombination von Solaranlagen und Ladepunkten für Elektroautos stellt eine zukunftssichere Investition für Unternehmen dar. Durch die Nutzung von Solarstrom für das Laden der E-Fahrzeuge lassen sich sowohl Ihre Energiekosten erheblich reduzieren als auch die Nachhaltigkeitsbilanz Ihres Unternehmens deutlich verbessern. Gleichzeitig schaffen Sie mit dieser Lösung einen Wettbewerbsvorteil, da Sie auf eine emissionsfreie, kosteneffiziente und unabhängige Energiequelle setzen. Mit den bedarfsgerechten Energielösungen von VODASUN sind Sie mit Ihrem Unternehmen optimal vorbereitet, um ab dem 01. Januar 2025 sowohl gesetzeskonform als auch wirtschaftlich aufgestellt zu sein – und in Sachen Elektromobilität auf die Überholspur zu wechseln.
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