VODASUN®

Industriestrompreis

Förderzeitraum 2026 – 2028

Industriestrompreis 2026:
Aus der Pflicht wird Ihre Rendite.

Der Industriestrompreis senkt Ihre Stromkosten auf rund 5 ct/kWh – für die Hälfte Ihres anrechenbaren Verbrauchs. Und er geht noch weiter: Mindestens 50 % der Beihilfe fließen in Ihre eigene Dekarbonisierung – als Investition in Anlagen, die Ihnen gehören und über 20 Jahre hinaus Erträge liefern. VODASUN plant, baut und betreibt genau diese Anlagen – und senkt Ihre Energiekosten damit ein zweites Mal.

5 ct/kWh
Zielpreis für den geförderten Verbrauchsanteil
3,744 ct/kWh
Differenzpreis 2026 (Referenzpreis 8,744 ct/kWh)
50 %
des anrechenbaren Stromverbrauchs werden gefördert
+10 %
Flexibilitätsbonus auf die Beihilfe – optional

Grundlagen

Was ist der Industriestrompreis 2026?

Der Industriestrompreis ist eine staatliche Billigkeitsleistung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 senkt er die Stromkosten auf einen Zielpreis von rund 5 ct/kWh – allerdings nur für 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs und nur gegen eine verbindliche Zusage: Ein erheblicher Teil der Entlastung muss in die Dekarbonisierung des eigenen Unternehmens zurückfließen.

Entlastung auf 5 ct/kWh

Die Beihilfe berechnet sich nach der Formel 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis. Für 2026 liegt der Referenzpreis bei 8,744 ct/kWh, der Differenzpreis damit bei 3,744 ct/kWh.

Nur für gelistete Branchen

Antragsberechtigt sind Abnahmestellen, die einem der Sektoren aus KUEBLL-Teilliste 1 zugeordnet sind – maßgeblich ist der WZ-2008-Code. Eine pauschale Mindestverbrauchsschwelle gibt es nicht.

Gekoppelt an Reinvestition

Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in anerkannte Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden – prüffähig dokumentiert.

Voraussetzungen

Wer bekommt den Industriestrompreis?

Die Anspruchsprüfung hängt weniger an Ihrer Unternehmensgröße als an der Einordnung Ihrer Abnahmestellen. Diese Punkte entscheiden:

  • Sitz und Abnahmestelle in Deutschland. Gefördert wird der Strombezug an konkreten Abnahmestellen.
  • Branche in KUEBLL-Teilliste 1. Rund 91 Sektoren mit erheblichem Verlagerungsrisiko – u. a. Chemie, Metallerzeugung, Glas, Keramik, Papier, Zement, Textil, Maschinenbau.
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten und keine offenen EU-Rückforderungsanordnungen.
  • Bereitschaft zur Reinvestition. Ohne belastbaren Maßnahmenplan wird aus der Beihilfe schnell eine Rückforderung.
  • Ab 10 GWh beantragtem Verbrauch: zusätzlicher Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.

Der entscheidende Punkt

Die Beihilfe ist schnell beantragt.
Der Nachweis ist die eigentliche Arbeit.

Die Berechnung der Billigkeitsleistung ist eine Formel. Was Unternehmen tatsächlich Zeit und Geld kostet, ist der Dekarbonisierungsbeitrag: ein Maßnahmenpaket, das innerhalb von 48 Monaten umgesetzt, dokumentiert und prüffähig belegt sein muss.

Genau hier setzt VODASUN an – mit Anlagen, die nicht nur den Nachweis erfüllen, sondern über 20+ Jahre Energiekosten senken.

Anspruch & Maßnahmen prüfen lassen

Schnellrechner

Wie hoch ist Ihre Entlastung – und Ihre Reinvestitionspflicht?

Zwei Angaben genügen für eine erste Größenordnung: Ihre Branche und Ihr jährlicher Stromverbrauch. Der Rechner zeigt Ihnen beides – die erwartete Beihilfe und den Betrag, den Sie anschließend investieren müssen.

Maßgeblich ist der WZ-2008-Code Ihrer Abnahmestelle. Wir prüfen die Zuordnung im Erstgespräch.

Angabe in kWh pro Jahr. 1 GWh = 1.000.000 kWh.

Geschätzte Entlastung 2026
pro Abrechnungsjahr
Geförderter Verbrauchsanteil (50 %)
Differenzpreis 20263,744 ct/kWh
Effektiver Preis auf den geförderten Anteil5,00 ct/kWh
Ihre Reinvestitionspflicht
mind. 50 % der Beihilfe, binnen 48 Monaten
Über den Förderzeitraum 2026–2028
grobe Hochrechnung, 3 Abrechnungsjahre

Unverbindliche Schätzung auf Basis des öffentlich bekannten Standes. Grundlage: Beihilfe = 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis (3,744 ct/kWh für 2026). Der Referenzpreis für 2027 und 2028 steht noch nicht fest; die Dreijahres-Hochrechnung unterstellt vereinfacht denselben Wert. Die finale Zuordnung nach KUEBLL sowie die Prüfung durch das BAFA bleiben maßgeblich. Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Reinvestitionspflicht

50 % zurück in die Dekarbonisierung – binnen 48 Monaten

Mit dem Erhalt der Billigkeitsleistung verpflichten Sie sich, mindestens die Hälfte des Betrags in anerkannte Maßnahmen zu investieren. Entscheidend ist am Ende nicht die Absicht, sondern der prüffähige Nachweis umgesetzter Projekte.

01

Beihilfe wird gewährt

Nach Antrag beim BAFA und positiver Prüfung erhalten Sie die Billigkeitsleistung für das jeweilige Abrechnungsjahr. Mit der Gewährung startet die 48-Monats-Frist.

02

Maßnahmenkatalog festlegen

Sie definieren, welche Projekte den Dekarbonisierungsbeitrag erfüllen. Anerkannt sind vier Kategorien: erneuerbare Stromerzeugung, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität und Infrastrukturmodernisierung – inklusive Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.

03

Umsetzen – idealerweise mit Zusatznutzen

Hier trennt sich Pflichterfüllung von Wirtschaftlichkeit. Eine PV-Anlage mit Speicher erfüllt nicht nur den Nachweis, sondern senkt Ihre Strombezugskosten über die gesamte Betriebsdauer – und wirkt weiter, wenn die Förderung 2028 ausläuft.

04

Prüffähig nachweisen

Investitionsvolumen, Umsetzung und Wirkung müssen dokumentiert werden. Wird die Verpflichtung nicht erfüllt, droht die Rückforderung der Beihilfe – gegebenenfalls zuzüglich Zinsen.

Anerkannte Maßnahmen

VODASUN liefert den Maßnahmenkatalog – schlüsselfertig

Seit über 15 Jahren entwickeln, strukturieren, errichten und betreiben wir großflächige Energieanlagen für Gewerbe und Industrie. Ohne Zwischenhändler, von der Machbarkeit bis zur Betriebsführung. Das sind die Bausteine, die als Dekarbonisierungsbeitrag zählen:

Erneuerbare Erzeugung

Photovoltaik auf Dach & Freifläche

Eigenstromerzeugung als direkter Hebel auf Ihre Strombezugskosten – von der Dachanlage auf der Produktionshalle bis zum Solarpark auf eigener Fläche.

Nachfrageflexibilität

Batteriespeicher

Lastspitzenkappung, Eigenverbrauchsoptimierung und netzdienliche Flexibilität – die Kategorie, die auch für den Flexibilitätsbonus relevant ist.

Effizienz & Steuerung

Energiemanagementsystem

Transparenz über Lastgänge, automatisiertes Lastmanagement und die Datenbasis, die Sie für den prüffähigen Nachweis ohnehin brauchen.

Infrastruktur

Ladeinfrastruktur

Elektrifizierung von Fuhrpark und Werksverkehr, intelligent eingebunden in Erzeugung, Speicher und Lastmanagement.

Erneuerbare Erzeugung

PPA & Dachflächenvermietung

Wenn Sie nicht selbst investieren wollen: Wir pachten Ihre Flächen oder liefern Grünstrom über langfristige Lieferverträge.

Betrieb

Rundum-Betreuung

Planung, Genehmigung, Netzanschluss, Bau, Monitoring und Betriebsführung aus einer Hand – inklusive der Dokumentation, die der Nachweis verlangt.

Der Unterschied

Aus Pflicht wird Rendite

Die Reinvestitionspflicht lässt sich auf zwei Arten erfüllen: als Kostenblock, den man abarbeitet – oder als Investition, die ab dem ersten Betriebsjahr zurückzahlt.

Die Beihilfe endet 2028. Eine PV-Anlage mit Speicher läuft danach weiter und liefert Strom zu kalkulierbaren Gestehungskosten. Wer den Maßnahmenkatalog von Anfang an wirtschaftlich denkt, nimmt die Entlastung doppelt mit.

  • Doppelte Entlastung: Beihilfe auf den Netzbezug plus dauerhaft günstigere Eigenerzeugung.
  • Wirkung über 2028 hinaus: Anlagen mit 20+ Jahren Laufzeit statt einer befristeten Subvention.
  • Flexibilitätsbonus mitnehmen: Speicher- und Lastmanagement-Projekte können die Beihilfe um 10 % erhöhen.
  • Ein Ansprechpartner: Planung, Bau, Betrieb und Nachweisdokumentation aus einer Hand.
  • Planbare Nachweise: Dokumentation, die einer Prüfung standhält – von Anfang an mitgedacht.

Umsetzung mit VODASUN

In vier Schritten vom Anspruch zur fertigen Anlage

Erstgespräch & Einordnung

30 Minuten, unverbindlich. Wir ordnen Ihre Abnahmestellen ein, schätzen die Größenordnung der Beihilfe und damit Ihres Dekarbonisierungsbeitrags.

Potenzialanalyse

Lastgang, Dach- und Freiflächen, Netzanschluss, Speicherbedarf. Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog mit Investitionsvolumen und Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Planung & Realisierung

Genehmigungen, Netzanschluss, Bau und Inbetriebnahme – schlüsselfertig, ohne Zwischenhändler, mit einem verantwortlichen Ansprechpartner.

Betrieb & Nachweis

Monitoring, Betriebsführung und die Dokumentation Ihrer Maßnahmen – damit der Dekarbonisierungsbeitrag belegbar ist, wenn er belegt werden muss.

FAQ

Häufige Fragen zum Industriestrompreis 2026

Wer bekommt den Industriestrompreis 2026?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Deutschland, deren Abnahmestellen einem Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko nach KUEBLL-Teilliste 1 zuzuordnen sind – rund 91 Sektoren. Maßgeblich ist der WZ-2008-Code. Eine pauschale Mindestverbrauchsschwelle oder Mindestunternehmensgröße gibt es nicht. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen.

Was ist eine „Billigkeitsleistung“?

Eine Billigkeitsleistung ist eine freiwillige staatliche Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie.

Wie berechnet sich die Höhe der Entlastung?

Die Formel lautet: 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis. Der Differenzpreis ist die Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis. Für 2026 beträgt der Referenzpreis 87,44 EUR/MWh (8,744 ct/kWh), der Zielpreis 5 ct/kWh – der Differenzpreis damit 3,744 ct/kWh.

Rechenbeispiel: Bei 100 GWh anrechenbarem Verbrauch ergibt sich 0,5 × 100.000.000 kWh × 0,03744 EUR/kWh = 3.744.000 EUR Entlastung für das Abrechnungsjahr.

Ist mein individueller Strompreis für die Berechnung relevant?

Nein. Die Berechnung orientiert sich am festgelegten Referenzpreis, nicht an Ihrem individuellen Liefervertrag. Ihr tatsächlicher Einkaufspreis beeinflusst die Höhe der Billigkeitsleistung nicht.

Was ist eine „Abnahmestelle“?

Eine Abnahmestelle ist der physische Ort, an dem Strom aus dem öffentlichen Netz entnommen wird. Die Zuordnung zur KUEBLL-Liste erfolgt je Abnahmestelle – nicht pauschal für das gesamte Unternehmen.

Wie viel muss reinvestiert werden – und bis wann?

Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen als Dekarbonisierungsbeitrag in anerkannte Maßnahmen fließen. Die Umsetzung muss innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung der Beihilfe erfolgen.

Welche Maßnahmen sind anerkannt?

Der Katalog umfasst vier Kategorien:

Erneuerbare Energien (eigene Erzeugungsanlagen oder Power Purchase Agreements), Energieeffizienz (Prozessoptimierung, Abwärmenutzung, Managementsysteme nach DIN EN ISO 50001), nachfrageseitige Flexibilität (Energiespeicher, flexible Wärme- und Kälteerzeugung, Wasserstoffinfrastruktur) sowie Infrastrukturmodernisierung (Netzanbindungen, netzdienliche Maßnahmen).

Zählt eine Photovoltaikanlage als anerkannte Maßnahme?

Ja. Eigene Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung gehören ausdrücklich zum anerkannten Maßnahmenkatalog – ebenso Batteriespeicher als Maßnahme der Nachfrageflexibilität. Die konkrete Anrechenbarkeit prüfen wir gemeinsam anhand Ihres Projekts.

Was ist der Flexibilitätsbonus?

Der Flexibilitätsbonus erhöht die Billigkeitsleistung um 10 %. Voraussetzung ist, dass mindestens 80 % der erforderlichen Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität fließen – etwa Batteriespeicher oder flexibilisierte Prozesse.

Ab wann gilt der Industriestrompreis und wann muss ich Anträge stellen?

Der Förderzeitraum umfasst die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Anträge werden rückwirkend gestellt: Das Anlegen von Anträgen ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich, die Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2026 endet am 31. März 2027. Ein ab 10 GWh beantragtem anrechenbarem Stromverbrauch erforderlicher Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers kann bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden.

Was passiert, wenn die Reinvestitionspflicht nicht erfüllt wird?

Bei Nichterfüllung der Dekarbonisierungsvorgaben oder unzutreffenden Angaben droht die Rückforderung der Beihilfe, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen. Entscheidend ist deshalb ein prüffähiger Nachweis der tatsächlich umgesetzten Maßnahmen.

Wir sind uns nicht sicher, ob wir anspruchsberechtigt sind. Lohnt sich ein Gespräch?

Ja. Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihre Abnahmestellen ein und schätzen die Größenordnung von Beihilfe und Reinvestitionspflicht. Selbst wenn kein Anspruch besteht, erhalten Sie eine belastbare Einschätzung, welche Effizienz- und Erzeugungsmaßnahmen sich bei Ihrem Lastgang rechnen.

Kostenfreies Erstgespräch

Reden wir über Ihren Maßnahmenplan.

30 Minuten, unverbindlich. Wir klären, ob Ihre Abnahmestellen anspruchsberechtigt sind, wie hoch Ihre Reinvestitionspflicht ausfällt und welche Anlagen sich bei Ihrem Lastgang tatsächlich rechnen.

  • Einordnung Ihrer Abnahmestellen nach KUEBLL-Teilliste 1
  • Größenordnung der Beihilfe und des Dekarbonisierungsbeitrags
  • Erste Maßnahmenempfehlung für Dach, Fläche, Speicher und Lastmanagement
PV-Anlage vorhanden?
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